Auf der Hallig gibt es kein Kfz-Verbot . Aber die Transportkapazität der Fähre ist begrenzt und auch Abstellmöglichkeiten auf der Hallig sind nur eingeschränkt verfügbar. Bitte halten Sie mit uns Rücksprache, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit auf die Hallig nehmen möchten. Bitte beachten Sie auch, dass es auf der Hallig keine Tankstelle und keinen Pannenservice gibt.
Auf der Hallig besteht weitgehend ein Drohnenflug Verbot. Hallig Hooge befindet sich im Nationalpark Wattenmeer. In Nationalparks ist die Nutzung von Drohnen grundsätzlich verboten. Nur zu ganz besonderen Zwecken erteilt die Nationalparkverwaltung Ausnahmegenehmigungen.
Das typische an einer Hallig ist, dass sie anders als eine Insel ein- bis mehrmals pro Jahr vom Meer überflutet wird. Bei einem Land unter ragen nur die Warften aus dem Wasser. Die Häuser stehen sicher auf den Warften.
Land unter treten meist im Herbst und Winter auf. Im Sommer sind sie auf Hooge sehr selten. Erst ab einem Wasserstand von mehr als 1,50 m über dem mittleren Hochwasser wird Hooge überflutet.
Fährverkehr oder Verkehr auf der Hallig sind dann nicht möglich.
Falls während Ihres Aufenthalts mit einem Land unter zu rechnen ist, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Bitte planen Sie genug Bargeld ein. Beim Halligkaufmann ist bargeldlose Zahlung möglich. Ansonsten sind Sie jedoch meist auf Bargeld angewiesen. Auf der Hallig gibt es keinen Geldautomaten und keine Bankfiliale.