1. Der Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Urlaubsquartier bestellt und von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden ist.
2. Nichtbereitstellung des Urlaubsquartiers
Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Urlaubsquartieres Schadensersatz bis zur Höhe des Vertragswertes zu leisten. Hiervon ausgenommen sind Schadensund Naturereignissen (z.B. Sturm oder Landunter), die vom Gastgeber nicht verantwortet werden können. Der Gast hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
3. Rücktritt
Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stornobedingungen: Je nach Zeitpunkt der Stornierung berechnen wir folgende Kosten: bis 31 Tage vor Anreise sind 60% des Mietpreises zu zahlen, ab dem 30. Tag sind es 80% des Mietpreises, am Tag der Anreise sind es 100%. Der Vermieter muß sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart. Er ist gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den festgelegten Betrag für die Vertragsdauer zu bezahlen.
4. An- und Abreise
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, findet die Anreise mit der WDR-Fähre abends um 18:00 Uhr (Sommerfahrplan) statt. Die Abreise dementsprechend morgens um 08:00 Uhr. Der Transfer zu den Schiffen der WDR ist im Komplettpreis enthalten. Für den Transfer von / zu anderen Schiffen, berechnen wir einen Zuschlag von 5,00 Euro.
5. Sonstiges
Änderungen einer vereinbarten Buchung bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Husum. Reiserücktrittsversicherung Gerade bei langfristigen Buchungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt bei Krankheit, Unfall und weiteren wichtigen Gründen vor den finanziellen Folgen. Reiserücktrittsversicherungen gibt es in allen größeren Reisebüros.